Alles, was Sie über Datenschutz wissen müssen, finden Sie hier.

Auf dieser Seite finden Sie so kompakt wie möglich alle relevanten Hintergrundinformationen und konkreten Anleitungen, wie Sie das Gesetz einhalten. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie mich am besten persönlich.

Alle Personen, die Personendaten bearbeiten. Insbesondere alle  Website-Betreiber in der Schweiz. Also Behörden, Unternehmen, Vereine, aber auch Privatpersonen. Egal, ob Sie einen Webshop mit Millionen-Umsatz oder einen Blog ohne Besucher haben: Sie brauchen eine Datenschutzerklärung, selbst wenn Sie keine Webseite haben.

Wer Personendaten bearbeitet, muss dies offenlegen. Hier ein wenig Juristendeutsch:

  • Personendaten sind alle Daten, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Zum Beispiel Name, Adresse,Telefonnummer, E-Mail, aber auch eine IP-Adresse.

  • Bearbeiten heisst hier: Alles, was man irgendwie mit diesen Daten tun kann. Zum Beispiel beschaffen, speichern, aufbewahren, verändern, verwenden, archivieren, löschen oder vernichten.

Das ist leider nicht so einfach. Denn Sie müssen jede Nutzung und Weitergabe von Daten angeben. Zum Beispiel, wenn Sie Outlook als Kalender oder Dropbox zur Speicherung von Kundendaten benutzen.
Jede Datenschutzerklärung ist also individuell. Damit Sie garantiert korrekt ist, setzen Sie besser keine Generatoren ein. Sonst riskieren Sie ein Verfahren oder gar eine Busse.

Ja klar. Sonst könnten Unternehmen ja nicht mehr Geschäften. Wichtig ist aber, dass diese Bearbeitung rechtmässig ist und der Zweck für die betroffene Person erkennbar ist. Sie dürfen also Adressen speichern, wenn Sie jemandem etwas per Post schicken. 

Wichtig ist, dass Sie klar offenlegen, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben. Dies betrifft alle Daten, die Sie sammeln und bearbeiten – nicht nur diejenigen auf Ihrer Website. Wenn Sie also in einer Excel-Tabelle manuell Kundendaten erfassen oder Buchhaltungssoftware verwenden, gilt dies auch als Datenbearbeitung. Neu müssen Sie zwingend alle Datenbearbeitungen offenlegen. Dazu benötigen Sie eine Datenschutzerklärung.

Es kommt darauf an. Wenn Sie ausschliesslich in der Schweiz wirtschaften und keine Daten von EU-/EWR-Bürgern erheben, nicht. Das DSG schreibt nämlich einen Cookie-Banner nicht zwingend vor. Eine gut auffindbare Datenschutzerklärung, am besten im Footer auf Ihrer Seite, reicht.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Angebot auch an EU-/EWR-Bürger richten. Dann müssen Sie Ihre Website-Besucher mit einem Cookie-Banner behelligen
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Es ist wie beim Kleingedruckten in Verträgen: Höchstwahrscheinlich nicht. Aber im Fall der Fälle sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie alle Datenbearbeitungen korrekt deklariert haben.

Das ist die mögliche Höchststrafe. Unwahrscheinlich, dass Sie beim ersten Mal so hoch gebüsst werden. Aber nur schon ein Verfahren wegen Datenschutzverletzungen ist unangenehm.

Zum Beispiel ich. Melden Sie sich einfach via 062 552 00 24 oder cv@vitalmedia.ch

Hier die wichtigsten Ressourcen und Links: